Prüfungsordnung

Die Sektion Jiu-Jitsu im Württembergischen Judo-Verband e.V. pflegt das traditionelle Jiu-Jitsu der Kodokan-Goshin-Ryu, auch Kodokan-Jiu-Jitsu genannt. Es handelt sich dabei um eine an der japanischen Tradition orientierte wettkampffreie Verteidigungsform, die, sowohl als Sport als auch unter dem Gesichtspunkt der Selbstverteidigung betrieben, bei allen Übenden Verantwortungsbewußtsein und die Fähigkeit zu theoretischem Verständnis voraussetzt.

Dabei prägen die beiden Grundprinzipien Kanos:

Sei-Ryoku-Zen-Yo (das Effektivitätsprinzip)
"Bester Einsatz von Geist und Körper"

Ji-Ta-Kyo-Ei (das Sozialprinzip)
"Durch gegenseitiges Helfen zum beiderseitigem Wohlergehen"

Die Ausübung dieser Kunst; denn Humanität soll letzten Endes Sieger über jede Form der Gewalttätigkeit sein.
So wird angehenden Jiu-Jiutsuka auch dringend empfohlen, sich zunächst eingehendst mit der Grundschule des Judokampfsportes vertraut zu machen, die über den rein körperbildenden Aspekt hinaus auch wertvolle persönlichkeitsformende Impulse zu vermitteln in der Lage ist.

 

I. Prüfungsinhalte für Kyu-Grade

X = Inhalte sind zu demonstrieren (näheres unter Erläuterungen)
-- = Prüfungsteil muss bei diesem Kyu-Grad nicht demonstriert werden

  5.Kyu 4.Kyu 3.Kyu 2.Kyu 1.Kyu
1. Falltechnik (s.u.) X X X X X
2. Demonstration: Wurftechniken
 Würfe 4 8 12 16 20
 Wurfkombinationen -- -- -- 1 2
 Gegenwürfe -- -- -- 1 2
3. Abwehrtechniken gegen Kontaktangriffe
 Hand-, Arm-, Revers-, Kragenfassen, Handgelenksbefreiungen 2 4 6 8 10
 Haarzug / Haare fassen 1 2 2 3 3
 Umklammerungen 1 2 4 5 6
 Genickhebel / Nelson 1 2 3 4 5
 Würgen 2 3 4 5 6
4. Abwehrtechniken gegen Distanzangriffe
 Fauststösse und -schläge 2 3 4 6 8
 Fußtritte, Fußstöße, Kniestöße 2 3 4 6 8
5. Abwehrtechniken in der Bodenlage 1 2 3 4 5
6. Abwehrtechniken gegen bewaffnete Angriffe
 Stockschläge, Stockstiche -- 2 3 4 5
 Messerangriffe -- -- 1 2 3
 Pistolenangriffe -- -- -- -- 2
7. Freie Abwehren angesagter Angriffe
 ohne Waffen -- 1 2 3 4
 mit Waffen -- -- -- 2 3
8. Demonstration: Abschlusstechniken
 Hebeltechniken 2 4 6 8 10
 Festlegetechniken im Stand und Boden 2 3 4 5 6
 Halsdrucktechniken -- -- 2 3 4
9. Theoretische Kenntnisse (s.u.) X X X X X

 

Erläuterungen zu den Prüfungsinhalten für Kyu-Grade

Zu 1.: Falltechnik:

Die technischen Anforderungen an den Prüfling sind wie folgt festgesetzt:

zum 5. Kyu: Sturz seitwärts rechts und links, Sturz rückwärts, Fallrolle vorwärts zu einer Seite.

zum 4. Kyu: wie 5. Kyu, zusätzlich Fallrolle rückwärts rechts und links, Fallrolle vorwärts rechts und links in die Bodenlage, in den Kniestand und in den Stand.

zum 3. Kyu: wie 4. Kyu, zusätzlich Fallen über einen Partner in Bankposition.

zum 2. Kyu: wie 3. Kyu, zusätzlich Freier Fall nach beiden Seiten.

zum 1. Kyu: wie 2. Kyu, zusätzlich Fallschule mit dem Hanbo.

Zu 2.: Demonstration Wurftechniken:

Unter den zahlreichen Würfen innerhalb und außerhalb der Go-Kyo wählt der Prüfling die oben jeweils festgeschriebene Anzahl an Wurftechniken aus und demonstriert sie hier in schulmäßiger Ausführungsforrn, ehe sie von ihm bei den Abwehren (3.-7.) in sportlich-dynamischer Form dargeboten werden. Dabei gilt zu beachten:

  • Die beidseitige Ausführung eines Wurfes wird formal als die Demonstration zweier verschiedener Wurftechniken gewertet.
  • Den Prüflingen ist es als technische Steigerungsmöglichkeit ausdrücklich freigestellt, Würfe auch in Form von Wurf-Kombinationen oder Gegenwürfen zu demonstrieren.

Zu 3.-7.: Abwehrtechniken:

Der Prüfling sollte hier die technische Vielfalt und Reichhaltigkeit des sportlichen Jiu-Jitsu zum Tragen kommen lassen. Beim Ausweichen und Blocken sollte das Augenmerk auf die Bewegungs- und Reaktionsfähigkeit sowie das Deckungsverhalten gelegt werden; Wurftechniken sollten sinnvoll eingefügt, Hebeltechniken wirksam angesetzt und Schlag-, Stoß- und Trittechniken richtig plaziert und dynamisch ausgeführt sein. Angriffswaffen sind dem Angreifer stets abzunehmen.

Zu 7.: Freie Abwehr angesagter Angriffe:

Hier hat sich der Prüfling gegen Angriffe zu verteidigen, die auf Zuruf des bzw. der Prüfer erfolgen.

Zu 8.: Demonstration Abschlusstechniken:

Bei diesem Demonstrationsteil sollten die Wirkungsprinzipien der verschiedenen Hebel-, Festlege- und Halsdrucktechniken sorgfältig herausgearbeitet werden und in ihrer Effizienz gut erkennbar sein. Abschlusstechniken können sinnvoll bei den Abwehren (3.-7.) integriert werden.

Zu 9.: Theoretische Kenntnisse:

Als theoretische Kenntnisse werden dem Prüfling abverlangt:

Zum 5. Kyu: Notwehrgesetzgebung

Zum 4. Kyu: Schmerzpunkte am menschlichen Körper

Zum 3. Kyu: Erste-Hilfe-Grundkenntnisse
6 Unterrichtseinheiten von mindestens 45 Minuten unter Vorlage eines Nachweises.
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 2 Jahre sein.

Zum 2. Kyu: Sinn und Anwendung von Kime und Kiai

Zum 1. Kyu: Geschichte des Jiu-Jitsu und Kenntnisse über andere Budo-Sportarten

 

II. Prüfungsinhalte für Dan-Grade

  1. Dan 2. Dan 3. Dan 4. Dan 5. Dan
1. Vorkenntnisse X X X -- --
2. Demonstration: Wurftechniken 25 30 -- -- --
3. Sportliche Abwehren und SV-Abwehren 50 30 30 30 X
4. Abwehren gegen mehrere Angreifer 2 4 6 -- --
5. Freie Abwehren angesagter Angriffe X X X -- --
6. Kata 1 1 1 1 2
7. Lehrbefähigung / Theoretische Kenntnisse X X X X X
8. Erste-Hilfe-Nachweis X X X X X

Erläuterungen zu den Prüfungsinhalten für Dan-Grade

Zu 1.: Vorkenntnisse:
Vorkenntnisse werden bis zum 3. Dan-Grad abgeprüft. Gegenstand einer stichprobenartigen Überprüfung können dabei sämtliche theoretischen und praktischen Prüfungsinhalte bisher erworbener Jiu-Jitsu-Kyu- und -Dan-Grade (mit Ausnahme der Kata) sein.

Zu 2.: Demonstration Wurftechniken:
Unter den zahlreichen Würfen innerhalb und außerhalb der Go-Kyo wählt der Prüfling die oben jeweils festgeschriebene Anzahl an Wurftechniken aus und demonstriert sie hier in schulmäßiger Ausführungsform, ehe sie von ihm bei den Abwehren (3. und 4.) in sportlich-dynamischer Form dargeboten werden.
Bei Dan-Prüfungen sollten Würfe aus allen Wurfgruppen in Rechts- und Links-Ausführung gezeigt werden können. Den Prüflingen ist es als technische Steigerungsmöglichkeit ausdrücklich freigestellt, Würfe auch in Form von Wurfkombinationen oder Gegenwürfen zu demonstrieren.

Zu 3.: Sportliche Abwehren und SV-Abwehren:
Der Dan-Anwärter sollte bei der Zusammenstellung der Abwehren darauf achten, die Vielfalt und Reichhaltigkeit des sportlichen Jiu-Jitsu sowie die Funktionalität, Effektivität und Angemessenheit realistischer Selbstverteidigungstechniken realistisch darzustellen. Ab der Prüfung zum 2. Dan ist gefordert, dass der technische Vortrag unter einer thematischen Schwerpunktbildung erfolgt, die der freien Wahl des jeweiligen Prüflings unterliegt. Ein einmal gewähltes Thema kann bei einer späteren Dan-Prüfung allerdings vom selben Prüfling nicht erneut bearbeitet werden. Der Anwärter zum 5. Dan ist dazu aufgerufen, ein der hohen Graduierung angemessenenes Sonderprogramm in Theorie und Praxis nach freier Wahl zu gestalten.

Zu 4.: Abwehren gegen mehrere Angreifer:
Hier hat sich der Dan-Prüfling gegen mindestens 2 und maximal 3 Angreifer zu verteidigen. Die im Prüfungsprogramm angegebene Anzahl entspricht der Anzahl der Angriffe je Angreifer.

Zu 5.: Freie Abwehr angesagter Angriffe:
Hier hat sich der Dan-Prüfling gegen Angriffe zu verteidigen, die auf Zuruf der Prüfer erfolgen.

Zu 6.: Kata:
Der Prüfling zum 1. Dan sucht sich aus einem Pool von 10 Kata diejenige frei aus, die er bei seiner Prüfung vorzutragen wünscht. Damit steht aber diese Kata für eine seiner folgenden Prüfungen nicht mehr zur Verfügung; der Anwärter zum 2. Dan besitzt damit nur noch eine freie Auswahl unter neun, der Anwärter zum 3. Dan unter acht, der Anwärter zum 4. Dan unter sieben und der Anwärter zum 5. Dan unter sechs Kata.

Der Kata-Pool umfasst folgende zehn Kata:
Kodokan Goshin-Jutsu Itsutsu-No-Kata
E-Bo-No-Kata Ju-No-Kata
Nage-No-Kata Kime-No-Kata
Gonosen-No-Kata Koshiki-No-Kata
Taiiku-No-Kata (Seiryoku-Zenyo Kokumin Taiiku) Freie Partner Kata

Anmerkung zur freien Partner Kata:
Bei der freien Partner Kata sind mindestens zwölf Techniken zu demonstrieren. Die Techniken sind unter Einsatz des Partners durchzuführen.

Zu 7.: Lehrbefähigung / Theoretische Kenntnisse:
Der Nachweis einer Lehrbefähigung ist durch Vorlage eines Zeugnisses über geleistete Lehr- bzw. Trainertätigkeit im Verein oder in der Sektion Jiu-Jitsu im WJV zu erbringen. Anwärter zum 3., 4. und 5. Dan sollten im Besitz einer Übungsleiterlizenz der Sektion sein.

Der theoretische Ausbildungsstand des Prüflings wird stichprobenartig in einem Prüfungsgespräch ermittelt. Anwärter zum 2. und 3. Dan haben mit der Prüfungsanmeldung eine schriftliche Gliederung zu einem frei gewählten Thema aus dem Bereich des Budo, Anwärter zum 4. und 5. Dan sollten eine Facharbeit zu einem frei gewählten Thema aus dem Bereich des Budo erstellen.

Zu 8.: Erste Hilfe Nachweis:
Für Dan-Prüfungen werden folgende Kenntnisse in Erster Hilfe vorausgesetzt:

  • Für den 1. Dan:
    16 Unterrichtseinheiten von mindestens 45 Minuten unter Vorlage eines Nachweises.
  • Für jeden weiteren Dan Grad:
    8 Unterrichtseinheiten von mindestens 45 Minuten zur Auffrischung unter Vorlage eines Nachweises.

Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 2 Jahre sein.

Schlussbestimmung zur Prüfungsordnung

Alle Prüfungen werden in einem würdigen Rahmen durchgeführt. Bei der Ausübung des traditionellen Jiu-Jitsu kann ein Budo-Gi in weiß, schwarz oder traditionell weiß/schwarz getragen werden. Bei Meistergraden ist der Hakama zulässig.

Gültigkeit

Diese Prüfungsordnung tritt mit dem 01.01.2009 in Kraft und besitzt für den Bereich des Württembergischen Judo-Verbands e.V. Gültigkeit bis zur Verkündigung einer Neuregelung.

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